INTERNATSREGELN
Regelbruch kann für die Schülerinnen und Schüler ernste Folgen haben..
1.) Unterricht1.1. Es herrscht Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
1.2. Die Schülerinnen und Schüler haben zum Unterricht pünktlich zu erscheinen.
1.3. Wenn die Schülerinnen und Schüler etwas zum Unterricht beitragen wollen, müssen sie sich melden und warten bis sie dran genommen werden.
1.4. Dem Unterricht müssen die Schülerinnen und Schüler aufmerksam verfolgen. Dabei gilt alle Aufmerksamkeit dem Lehrer.
1.5. Während des Unterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler nur bei Aufforderung des Lehrers miteinander reden und agieren. Alles was den Unterricht stört und hemmt ist verboten.
1.6. Wenn noch kein Lehrer im Klassenzimmer ist, haben sich die Schülerinnen und Schüler ruhig auf ihren Plätzen zu verhalten.
1.7. Bei Unterrichtsende wird das Klassenzimmer von den Schülerinnen und Schülern ruhig und leise verlassen.
1.8. Das Klassenzimmer darf während des Unterrichts nur mit Erlaubnis des Lehrers von den Schülerinnen und Schülern verlassen werden.
1.9. Während des Unterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht herrumlaufen.
1.10. Die Klassenzimmer dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht dreckig und verschmutzt hinterlassen werden.
2.) Verhalten2.1. Die Schülerinnen und Schüler müssen Respekt vor dem Lehrpersonal haben und sie siezen.
2.2. Das Lehrpersonal hat das Recht die Schülerinnen und Schüler zu duzen.
2.3. Den Befehlen des Lehrpersonal ist von den Schülerinnen und Schülern Folge zu leisten.
2.4. Mit den anderen Schülerinnen und Schülern muss freundlich und respektvoll umgegangen werden.
2.5. Das Wiedersprechen des Lehrpersonals ist allen Schülerinnen und Schülern strengstens untersagt.
2.6. Schlägerreien und Sonstiges ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt.
2.7. Jede Schülerin und jeder Schüler, sowie auch das Lehrpersonal besitzt das Recht der Meinungsfreiheit.
2.8. Das Demolieren des Schuleigentums ist allen Schülerinnen und Schülern strengstens untersagt.
2.9. Das Rennen im Schulgebäude ist jeder Schülerin und jedem Schüler verboten.
2.10. Den Schülerinnen und Schülern ist rauchen, das trinken von alkoholischen Getränken, das einnehmen von Drogen und der Drogenhandel, sowieso das Sonstige benutzen von Rauschmitteln auf dem Schulgelände untersagt.
3.) Schulisches3.1. Hausaufgaben sind von den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig, vollständig und fleißig anzufertigen.
3.2. Plichten und Aufgaben müssen von den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden.
3.3. Schulutensilien müssen von allen Schülerinnen und Schülern sorgfältig behandelt werden.
3.4. Unerlaubte Haustiere sind für alle Schülerinnen und Schüler verboten.
3.5. Der Stundenplan ist von den Schülerinnen und Schülern Folge zu leisten.
3.6. Um 8 Uhr treffen sich alle Schülerinnen und Schüler zum Frühstück.
3.7. Um 12:20 Uhr treffen sich alle Schülerinnen und Schüler zum Mittagsessen.
3.8. Um 19 Uhr treffen sich alle Schülerinnen und Schüler zum Abendessen.
4.) Bettruhe4.1. Die Zimmer der Schülerinnen und Schüler müssen immer aufgeräumt und ordentlich sein.
4.2. Um 23 Uhr müssen sich die Schülerinnen und Schüler fertig machen um ins Bett zu gehen.
4.3. Um 24 Uhr müssen die Schülerinnen und Schüler in den Betten liegen.
4.4. In der Nacht dürfen die Schülerinnen und Schüler ihr Bett nur mit zwingendem Grund verlassen.
4.5. Nach dem Aufstehen müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Betten machen.
4.6. Um 7 Uhr morgens müssen alle Schülerinnen und Schüler aufstehen.
5.) Aussehen und Pflege5.1. Jeden Morgen und jeden Abend müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Zähne putzen.
5.2. Mindestens alle 2 Tage müssen sich die Schülerinnen und Schüler waschen.
5.3. Jede Schülerin und jeder Schüler muss auf gepflegte Haare achten.
5.4. In der Schulzeit müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Schulkleidung tragen.
5.5. In der Freizeit dürfen die Schülerinnen und Schüler tragen was sie wollen.
5.6. Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler muss ordentlich aussehen und sauber sein.
5.7. Schülerinnen dürfen sich während der Schulzeit nur dezent schminken.
5.8. Tätowierungen und Piercings sind für die Schülerinnen und Schüler verboten.